Ihr Ratgeber im Bereich Pflegebetten, Pflege und Alltag.Der Ratgeber informiert Sie über Themen rund um Pflegebetten, Pflegehilfsmittel, Pflege und Wohnen. Als Pflege-Berater geben wir Tipps und Tricks an Angehörige und Pflegefachkräte weiter.
Pflegebedürftig! Von jetzt auf gleich müssen Betroffene und Angehörige zahlreiche Fragen klären. Als Modell dominiert ambulante Pflege: Fast drei Viertel der Pflegebedürftigen werden durch Familie und Pflegedienste in den eigenen vier Wänden versorgt, Tendenz steigend. Dabei trifft der Wunsch, gute ambulante Pflege zu organisieren, auf eine Vielfalt an Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Wo beginnen, an wen wenden? Zukunftsweisende Modellprojekte wie KoNAP NRW nehmen Betroffene bei der Hand.
Leben und Wohnen 2017 - für Senioren durch unvereinbare Gegensätze geprägt: Wer sich als Rentner entschließt, im Alter in der vertrauten Wohnung zu bleiben, muss nach Zahlung der Miete oft feststellen, dass nur noch ein magerer Restbetrag zum Leben bleibt. Während Familienministerin Schwesig Rentenerhöhungen, die von Mietsteigerungen aufgefressen werden, für sinnlos hält, verschlingt Heimunterbringung gleichzeitig jeden Monat vierstellige Summen, die kaum ein Pflegebedürftiger aus eigener Tasche bestreiten kann. Was tut aktuelle Wohnungs- und Pflegepolitik, um diese Diskrepanz zu überwinden?
Kalt erwischt - plötzlich ist er da, der Pflegefall! Pflege, ob erstmalig oder bei verschlechtertem Gesundheitszustand Familienangehöriger, will gut organisiert sein: Dank Pflegezeitgesetz (PflegeZG) können Sie sich dazu vom Job freistellen lassen. Hier eröffnen sich vier Optionen, von der kurzzeitigen Freistellung bei akutem Pflegefall über Pflegezeit und Familienpflegezeit bis zur Begleitung in der letzten Lebensphase. Finanzielle Ausfälle federn Pflegeunterstützungsgeld bzw. ein zinsloses Darlehen ab. Recht viel Bürokratie, viele Regelungen - was steht Ihnen wann zu?
Pflege ist teuer: Jeder Pflegebedürftige hat ein Anrecht auf finanzielle Hilfen, die je nach Pflegestufe knapper oder umfangreicher ausfallen. Doch bevor Kassen zahlen, ist eine Hürde zu überwinden: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt ins Haus! Ziel der Begutachtung ist, den Betroffenen einer Pflegestufe zuzuweisen - oder eine Pflegestufe abzulehnen. Nur richtige Einstufung durch den MDK bereitet den Weg für Pflegegeld und Pflegesachleistungen in maximalem Umfang ( sehen Sie dazu den Artikel "Pflegestufen und Pflegegrade: Diese Leistungen stehen Ihnen zu"). Überlassen Sie diesen Termin nicht dem Zufall. Fehler bei der Einstufung heißen konkret, dass Sie Pflegedienst, Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, den barrierefreien Umbau der Wohnung oder einen Treppenlift aus eigener Tasche bezahlen.