Pflegebett ohne Pflegestufe - geht das?

Pflegebett auf Rezept - von der Krankenkasse

Ein wenig Begriffsklärung vorab: Pflegebetten sind stets Einzelbetten (Standard 90 cm x 200 cm oder 100 cm x 200 cm), individuell an die Bedürfnisse einer bestimmten Einzelperson bei krankheitsbedingter oder vorübergehender Bettlägerigkeit angepasst. "Vorübergehend" ist das Stichwort: Je nachdem, ob die Einschränkung (z. B. durch Unfall) vorübergehend oder dauerhafter Natur ist, ist der Kostenträger ein anderer. Leistungen durch die Krankenkasse haben hier vorrangigen Charakter - weshalb die Krankenkasse erster Ansprechpartner für die Kostenerstattung für ein Pflegebett auf Rezept ist. Als zeitlich begrenzte Leistung angedacht, denn die Krankenversicherung ist nach § 33 SGB V für Hilfsmittel verantwortlich, die der Krankenbehandlung dienen, also eine Krankheit oder Pflegebedürftigkeit verhindern helfen. Wird daraus dauerhafte Pflegebedürftigkeit - mit Eingruppierung in eine Pflegestufe (künftig Pflegegrad) - ist der Antrag an die Pflegekasse zu richten. Achtung: Der Krankenkassenantrag wird von einer Verordnung des Hausarztes begleitet, die den Vermerk "behindertengerechtes Bett", keinesfalls "Pflegebett" enthalten sollte. Dabei zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur das medizinisch Notwendige, Sonderwünsche sind aus eigenem Portemonnaie zu leisten

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Bei Pflegefall immer: Pflegebett mit Pflegestufe

Dabei qualifiziert sich, ob Krankenkasse oder Pflegekasse, nicht jedes (Senioren-)Bett zum Pflegebett als technisches Hilfsmittel. Ein Pflegebett auf Rezept im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) ist inklusive Ausstattung im Hilfsmittelverzeichnis nach Sozialgesetzbuch § 139 SGB V bzw. § 40 SGB XI mit einer Hilfsmittelnummer in Produktgruppe 50 offiziell gelistet (Link: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/HimiWeb/home.action). Tritt der Pflegefall ein, erleichtert ein Pflegebett nach § 40, Absatz 1 SGB XI die Pflege(-arbeit), lindert die Beschwerden und erreicht Verbesserungen mit dem Ziel möglichst selbstständiger Lebensführung - bei Pflegestufe und der Pflegekasse als Kosten-Ansprechpartner. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt, durch den Hausarzt begleitet, die Pflegebedürftigkeit fest - und stuft in eine bestimmte Pflegestufe ein. Seit 2013 haben auch Menschen mit "erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf" Anspruch auf Pflegehilfsmittel - wie Demenzkranke auf spezielle Niederflurbetten. Pflegebetten werden zumeist leihweise bewilligt; der bei Hilfsmitteln sonst zu tragende Kostenanteil von 10 Prozent (max. 25 Euro) entfällt dann. Dabei stammt das Pflegebett entweder aus dem eigenen Bestand stammt oder wird - im Auftrag der Pflegekasse - durch ein Vertagspartner-Sanitätshaus geliefert. Reparatur, Wartung oder Ersatz (nicht bei Fahrlässigkeit) trägt die Pflegekasse, die Übernahme von Stromkosten ist gesondert zu beantragen.

Pflegebett abgelehnt? Widerspruch erlaubt

Jetzt heißt es warten, dass der Antrag bewilligt wird: Behördenmühlen mahlen langsam - zuweilen allein deshalb, weil dato kein Pflegebett zur Verfügung steht, obwohl der Anspruch unstrittig ist. Kopf hoch bei negativem Bescheid: Innerhalb von vier Wochen ist der Widerspruch zulässig - und die Hoffnung auf positive Antwort innerhalb des Ermessensspielraums durchaus berechtigt. Tipp: Eine Bewilligung kann von der Bereitschaft abhängen, sich im Gebrauch technischer Hilfsmittel schulen oder sich diese anpassen zu lassen! Anspruch auf ein bestimmtes, etwa topaktuelles Modell besteht allerdings nicht. Wer ein solches wünscht, kann es selbst erwerben - durch die Pflegekasse evtl. einmalig bezuschusst. Weshalb es immer Sinn macht, die Kostenübernahme vor dem Kauf im Vorfeld abzuklären! Dabei haben die Kassen unter den Sanitätshäusern ausgewählte Vertragspartner - wer hier fremdgeht, kann nur auf eine Leistung zum niedrigsten Tarif hoffen - bezogen auf ein vergleichbares Pflegebett des Vertragspartners.

Alternative: Ein bezahlbares Seniorenbett

Seniorenbetten punkten mit zahlreichen Vorzügen, ohne notwendigerweise im Hilfsmittelverzeichnis gelistet zu sein: Durch verstellbaren Lattenrost und Rücken flexibel, bietet ihre elektrische Regulierbarkeit außerdem bequeme Ein- und Ausstiegshöhe. Auch die Betthälfte des Partners lässt sich nachrüsten - bei nahezu jedem handelsüblichen Bettrahmen. Spezialmatratzen wie Anti-Dekubitus lassen sich ebenfalls einlegen, ein Hebepflegerahmen sorgt für vollwertige Pflegebett-Eigenschaften. Der Vorteil: Wer ein solches Bett als Aufstehhilfe kauft, kann sich Ausstattung und Designoptik nach eigenem Wunsch zusammenstellen. Online besonders preisfair, ohne auf umfangreiche, persönliche Beratung (auch zur Finanzierung) zu verzichten!

Weitere Themen lesen: Pflegebett beantragen: Auf Rezept oder selbst kaufen?

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