Fixierung und Bettgitter am Pflegebett - wirklich immer nötig?

Richtig genutzt, bringen moderne Bettgitter ein Plus an Sicherheit. Der Nachteil: Maßnahmen wie Bettgitter oder Haltegurte am Rollstuhl fallen eventuell unter Fixierung: Gerichtsbeschluss zwingend, denn sie schränken die Bewegungsfreiheit ein. Doch immer mehr Pflegeeinrichtungen denken hier um: Das muss doch anders gehen?

Pflegeheime: Per Fixierung gegen Risiken absichern

Allein in Thüringen ordnen Amtsgerichte pro Jahr noch in etwa 1000 Fällen das Mittel der Fixierung an - überwiegend bei durch Betreuer vertretene Menschen in Pflegebetten von Seniorenheimen. Zu deren Schutz, wo die Betroffenen ihre Zustimmung nicht mehr geben können. Wozu freiheitsentziehende Maßnahmen? Fast immer spielt der Wunsch der Einrichtung, Stürzen seiner Bewohner vorzubeugen, die entscheidende Rolle. Daneben soll auch unerwünschtes Entfernen Demenzkranker aus dem Kontrollbereich des Pflegepersonals verhindert werden. Pflegeinstitutionen, denen ein Vorbeugen genannter Situationen nicht gelingt, riskieren, durch Kostenträger wie Krankenkassen finanziell in Haftung genommen zu werden.

Pflegebetten: Wo gelingt Sturzprophylaxe?

Doch wie weit dürfen Fixierung und Freiheitsentzug im Rahmen gesetzlicher Vorgaben gehen? Dazu, was erlaubt und was nicht mehr gestattet ist, herrscht vielerorts Unsicherheit und Unwissenheit beim Pflegepersonal. Auch beim Wissen um alternative Möglichkeiten von Gefährdungs- und Sturzprävention ist noch Luft nach oben. Kurze Frage: Welches Bett garantiert die beste Vorbeugung? Eines, das von vornherein keine schweren Stürze zulässt! Wie Pflegebetten, so genannte Niedrigbetten oder Niederflurbetten, die Ruhen und Schlafen nah über dem Boden erlauben, aber im Pflegeeinsatz auf rückenschonende Arbeitshöhe hochfahren. Innovative Seniorenbetten, die das Verletzungsrisiko beim Fall aus dem Bett auf ein Minimum verringern.

Bettgitter genehmigen lassen? Es geht auch anders

Auch in den Stuben der Amtsgerichte scheint Umdenken stattzufinden: Längst wird nicht mehr jedem Antrag von Betreuer und Angehörigen  stattgegeben. Vielmehr wird hinter vielen Anträgen auf freiheitsentziehende Maßnahmen das Bestreben Verantwortlicher vermutet, sich selbst abzusichern. Perspektivwechsel, zu der aufklärende Handreichungen der Politik zum Umgang mit dem Thema beitragen, aber die Verfügbarkeit moderner Hilfsmittel. Wie Sensormatten, die ein Funksignal an die Pflegekraft senden, sobald ein Bewohner sie betritt: Diese speziellen Sturzmatten  mit integrierten Tragegriffen zeichnen sich durch großzügige Abmessungen in Körperlänge (und länger) aus. Um 60 cm breit und mehrere Zentimeter stark, werden diese Sturzpuffer aus zertifiziertem PU-Schaumstoff vor dem Pflegebett ausgebreitet. Bewohner oder Angehörige sind nachts unruhig, stehen auf und gefährden sich selbst? Bettvorlegematten federn Stürze ohne großen Aufwand ab. Bei Nichtgebrauch verschwindet die Sturzmatte platzsparend gefaltet im Schrank - wie z. B. Purzel von AKS.

Spezialmatten mit Spezialzuschnitt

Wozu in eine Spezialmatte investieren, wenn es eine Isomatte auch tut? Sie tut es eben nicht! Denn Sturzmatten wie Purzel bieten nicht nur ein robustes Eigengewicht von um 10 kg und verlässliches Stauchvolumen bzw. Raumgewicht, sondern verfügen zu beiden Seiten über einen keilförmigen Schnitt, der nach dem Sturz ein Herunterrollen von der Matte verhindert. Gegen Weggleiten ist der - nässeundurchlässige - Überzug an der Unterseite rutschfest beschichtet. Verschmutzungen? Einfach Reißverschluss aufziehen, abnehmen und bis 60° C in die Maschine geben.

Sensormatten: Überwachungsschutz für Demenzpatienten

Alternative Lösungen wie z. B. Caremat sorgen auch zu Hause für Sicherheit. Vater steht auf und betritt die rutschfeste Matte vor dem Pflegebett? Diese Funk-Sicherheitsmatten spüren den ausgeübten Druck per Sensor - und funken. Der Alarm wird innerhalb von 250 Metern Reichweite im Freien bzw. von 30 Metern im Gebäude ausgelöst. Zauberei? Nein, eine Alarmeinheit, die Angehörige oder Pflegepersonal lediglich - ähnlich wie ein Nachtlicht - in der Steckdose eines Raumes in eigener Nähe parken - um dann direkt zur Hilfe zu eilen.

Auch zu Hause: Technikinnovationen nutzen

Aber: Auch technische Überwachungssysteme können unter Freiheitsentzug fallen - wie GPS, Videoüberwachung und Funkchips am Handgelenk, die unbemerktes Verlassen der Einrichtung verhindern sollen. Was ist erlaubt, was hat den Charakter einer Fußfessel bzw. erfordert richterliche Anordnung? Was sind freiheitsbeschränkende, was freiheitsentziehende Maßnahmen? 
Fakt ist: Technikinnovationen können entscheidend zur Sicherheit Pflegebedürftiger beitragen - ob in der Einrichtung oder in der Pflege zu Hause! HMMso berät Sie gern zu fixierungsfreien Alternativen und Möglichkeiten.

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