Teilhabegesetz beschlossen: Was sich zum 1. Januar 2017 für Behinderte ändert

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist beschlossene Sache - für Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) ein Meilenstein in der Selbstbestimmung Behinderter. Behinderten- und Sozialverbände dagegen befürchten Verschlechterungen und fordern umfangreiche Nachbesserungen. Was soll sich mit dem Teilhabegesetz zum 1. Januar 2017 ändern?

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ab 2017 sollen die Freibeträge auf Erwerbseinkommen für Menschen in Eingliederungshilfe um bis zu 260 Euro im Monat steigen; für Barvermögen sollen 27.600 Euro anstatt bisher 2.600 Euro anrechnungsfrei sein, ab 2020 sogar 50.000 Euro. Einkommen und Vermögen von Partnern werden nicht mehr einbezogen. Kritiker monieren, solche Summen - egal, ob 50.000 Euro oder 25.000 Euro angespart würden, reichten für eine private Altersvorsorge nicht aus, womit Altersarmut und weitere Ausgrenzung vorprogrammiert seien. Darüber hinaus kritisiert Corinna Rüffer, Behindertensprecherin der Grünen, dass nur Menschen, die lediglich Eingliederungshilfe bezögen, finanziell entlastet würden, Blinde oder Schwerstpflegebedürftige im Pflegebett dagegen nicht.

Eingliederungshilfe: In fünf von neun Bereichen hilfebedürftig?

Leistungen werden künftig gebündelt; ein Reha-Antrag reicht, um Leistungen durch Sozialamt oder Pflegekasse zu beantragen. Gleichzeitig jedoch schränkt die Gesetzesnovelle den Kreis der Leistungsberechtigten ein, so Sigrid Arnade, Geschäftsführerin von Selbstbestimmt Leben e. V. Denn künftig müssen Betroffene nachweisen, dass sie in fünf von neun so genannten Lebensbereichen dauerhafte Hilfen brauchen. Der Kategorisierung Behinderter wird so Tür und Tor geöffnet. Obwohl Eingliederungshilfe als Sozialleistung die Folgen von Behinderung mindern soll, ist der Weg dorthin hürdenreich. Was, wenn ich nur in zwei Lebensbereichen eine Beeinträchtigung vorweisen kann, zum Beispiel aufgrund psychischer Erkrankung? Ganz einfach - ich erhalte keine Leistungen. Und bin ich nur sehbehindert, reicht dies nicht, um Hilfen zur Mobilität wie ein Pflegebett oder bei Bildung und Lernen zu bekommen. Sprachbehinderte sollen nur bei besonderen Anlässen Hilfe zur Kommunikation erhalten - zu erwarten ist, dass Gespräche mit Freunden nach dieser Logik durchs Raster fallen.

Gesellschaftliche Teilhabe: Mit Fremden ins Kino?

Ändern soll sich auch, dass viele Unternehmen - bundesweit aktuell über 39.000 - keinen einzelnen Schwerbehinderten beschäftigen. Künftig erhalten Arbeitgeber, die Behinderte einstellen, bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss. Ansonsten bringt das Gesetz, das Teilhabe vollmundig im Namen führt, hier Nachteile. So werden Leistungen künftig vermehrt gemeinschaftlich gewährt: Mehrere Menschen müssen sich einen Assistenten aus dem geplanten Assistenzpool teilen. Ins Kino gehen? Einkäufe erledigen? Nur nach Rücksprache mit anderen Behinderten, auch wenn ich diese gar nicht kenne. Sprich: Betroffene dürfen nicht mehr selbst bestimmen, wie und wann sie Assistenzleistungen nutzen. Eine Regelung, die dem Ziel, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben zu ermöglichen, diametral entgegenstehen. So kommentiert Katja Kipping (Die Linke), die gesellschaftliche Teilhabe der deutschlandweit über 7,5 Millionen Menschen mit Handicap würde zu einer Frage persönlichen Budgets. Der Entwurf sei eine Mogelpackung, denn er orientiere sich nicht am Behindertenwohl. (Dazu weiterlesen? Link:http://nichtmeingesetz.de/2016/05/10/die-10-groessten-maengel-des-entwurfs-zum-bundesteilhabegesetz/ )

Grundsatz "ambulant vor stationär" bedroht

Behinderten- und Sozialverbände befürchten, dass der Grundsatz "ambulant vor stationär" ausgehöhlt werden soll: Künftig sollen Behinderte angehalten werden, in Unterbringungen zu wechseln. Kosten fürs Leben in der eigenen Wohnung - wie für ein Pflegebett z. B. - werden nur noch übernommen, wo diese unter der Heimunterbringung liegen oder ein Leben im Heim nicht zumutbar ist. Sie leben bereits im Heim und möchten in eine eigene Wohnung wechseln? Künftig kaum noch möglich. Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband äußert, nicht alle Behinderten profitierten von der Reform gleichermaßen; vielen drohe die Abschiebung ins Pflegeheim. Auch der Sozialverband SoVD, der Deutsche Behindertenrat und der Deutsche Gewerkschaftsbund fordern Korrekturen, damit auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf weiterhin selbst entscheiden können, wo sie leben möchten.

Positive Neuerungen? Auch das

Mit Januar 2017 soll das Bundesteilhabegesetz in Kraft treten. Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK und Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR), der 140 Organisationen und 2,5 Millionen Betroffene unter seinem Dach vereint, fordert Bundestag und Bundesrat auf, für "echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben" zu sorgen. Hat das Teilhabegesetz auch positiven Ansätze? Durchaus - wie die Schaffung des "Taubblind" Merkzeichens, Verbesserungen bei unabhängiger Beratung und Schwerbehindertenrecht oder der Flexibilisierung der Teilhabe am Arbeitsleben. Ebenfalls gestärkt: Die Mitbestimmung von Werkstatträten und Frauenbeauftragten in Behindertenwerkstätten.

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  • durchgefallen beim Bundestag

    Ist ja zum Glück durchgefallen das Gesetz MfG Thomas Pillusch

  • jetzt ist das Gesetz soweit gut . . . Stand 07.04.2017

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