Pflegebetten, Erleichterung für Patient und Pflegekraft - kämpfen lohnt sich!
Trügt der Eindruck, oder wird es Menschen durch die Kassen unnötig schwer gemacht, wichtige Hilfsmittel wie Pflegebetten zu erhalten? Für vieles andere dagegen scheint Geld da - und die Kosten im Gesundheitssystem explodieren. Dass ein modernes Pflegebett die Pflege selbst und das Leben Betroffener erleichtert, ist unbestritten. Trotzdem werden Anträge auf Pflegebetten immer wieder abgelehnt. Hier gilt: Alle Wege von Widerspruch bis Wohnumfeldverbesserung auszuschöpfen!
Kein Geld für Pflegebetten?
Pflegebett dringend gebraucht? Oft ein steiniger Weg zum Ziel. Krankenkassen und Pflegekassen, so scheint es, machen es Betroffenen hier nicht immer einfach. Fehlt schlicht das Geld? Kaum, schließlich sind für Behandlungsmodelle wie Homöopathie auch Mittel da. Beim Thema Hilfsmittel dagegen wurde bisher ein Preiskampf zu Lasten der Menschen ausgetragen. Inzwischen will Gesundheitsminister Jens Spahn mit den Ausschreibungen für Hilfsmittel wie Pflegebetten Schluss machen, die der billigste Anbieter gewinnt - oft zulasten der Qualität. Künftig soll nur noch Kassenlieferant sein, wer bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten bereit ist. Patientenvertreter und Verbraucherberatungen verstehen den bisherigen Sparzwang bei Hilfsmitteln allerdings nicht: Schließlich waren die Rücklagen der Kassen bis Ende 2018 auf ganze 21 Milliarden Euro gewachsen - viermal so viel wie die gesetzliche Mindestreserve.
An Pflegebetten sparen ist kurzsichtig
Häusliche Pflege wird wirtschaftlich günstiger, wo hochwertige Pflegebetten im Einsatz sind, die die Eigenmobilität fördern, Sturzgefahr mindern und Pflegekräfte rückenschonend arbeiten lassen. Wo nicht, müssen Krankenkassen drauflegen, was Pflegekassen zuvor abgeknapst haben - für Folgekosten von Sturzverletzungen oder pflegerischer Überlastung durch schlecht organisierte, minderwertige Versorgung. Die Versorgung mit hochwertigen Betten dagegen - auch mit Bettgitter, aber ohne Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) - ist Teil guter, nachhaltig bezahlbarer Pflege, selbst wenn die Anschaffung moderner, elektromotorischer Pflegebetten zunächst höher als für einfache Standardbetten sind. Dabei sind gut qualifizierte Pflegekräfte gesucht - und könnten vielerorts finanzielle und Arbeitsbedingungen mitdiktieren, bis zu sinnvollem Personalschlüssel auf Station und rückenschonender Ausstattung. Offiziell sollten technologisch versierte Pflegebetten, die Pflegekräfte hier entlasten, eigentlich Standard sein. Denn nur leichte Pflege ist attraktive Pflege.
Das alles leisten Pflegebetten
Aufstehen auf Knopfdruck und mit Motorkraft in den Sitz: Einfach die Pflegebett Rückenlehne passend einstellen, aufsetzen, Po drehen und die Beine hängen lassen! Ein zweiter Knopfdruck auf die übersichtliche Handbedienung fährt das Bett in die Höhe, fast bis in den Stand - den Rest schafft der Senior allein. Pflegebetten stehen für ein Plus an Mobilität und Selbstständigkeit, aber auch leichtere Pflege und Transfer von Patienten. Etwas, das derzeit über 2,5 Millionen pflegende Angehörige erledigen - als größter Pflegedienst Deutschlands. Oft nicht freiwillig, sondern aus ökonomischer Not heraus, wo stationäre Pflege unbezahlbar ist. Auch hier brauchen Pflegebedürftige ein Bett, das die Pflege erleichtert - und die Pflegeversicherung eigentlich zahlen muss. Pflegebetten sowie spezielle Niedrigbetten helfen nicht nur beim Aufstehen, sondern auch beim auf die Seite drehen, zur Toilette gehen. Sie erlauben es wieder, selbstständiger zu essen sowie Gespräche auf Augenhöhe zu führen. Etwas, das auch für Senioren und Patienten mit Übergewicht, Menschen mit Dekubitus und Demenz oder kleinwüchsige Rollstuhlfahrer gilt.
Bett abgelehnt? Widerspruch einlegen
Lehnt die Kasse die Kostenübernahme ab, haben Sie vier Wochen nach Erhalt des Bescheides Zeit, Widerspruch dagegen einzulegen (als Einschreiben mit Rückschein). Grundlage der Ablehnung ist bei Leistungen der Pflegekasse ein negatives Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK), der sich bei einem Hausbesuch einen Eindruck von Pflege- bzw. Hilfebedürftigkeit verschafft hat. Geht es dagegen um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, entscheidet der MDK meistens nach Aktenlage auf Basis vorliegender Unterlagen. Wer welches Hilfsmittel bekommt, wird durch die Indikation (Heilanzeige) bestimmt, im Hilfsmittelverzeichnis der GKV aufgelistet. Dort steht, unter welchen persönlichen Einschränkungen Patienten leiden müssen, damit Hilfsmittel bewilligt werden. Es gilt also, einen fundierten Antrag einzureichen, der dem Sachbearbeiter genug Argumente liefert, um die Genehmigung zu rechtfertigen. Einem Ablehnungsbescheid können Sie schriftlich und formlos widersprechen. Ihr Anschreiben muss enthalten
Kein Geld für Pflegebetten?
Pflegebett dringend gebraucht? Oft ein steiniger Weg zum Ziel. Krankenkassen und Pflegekassen, so scheint es, machen es Betroffenen hier nicht immer einfach. Fehlt schlicht das Geld? Kaum, schließlich sind für Behandlungsmodelle wie Homöopathie auch Mittel da. Beim Thema Hilfsmittel dagegen wurde bisher ein Preiskampf zu Lasten der Menschen ausgetragen. Inzwischen will Gesundheitsminister Jens Spahn mit den Ausschreibungen für Hilfsmittel wie Pflegebetten Schluss machen, die der billigste Anbieter gewinnt - oft zulasten der Qualität. Künftig soll nur noch Kassenlieferant sein, wer bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten bereit ist. Patientenvertreter und Verbraucherberatungen verstehen den bisherigen Sparzwang bei Hilfsmitteln allerdings nicht: Schließlich waren die Rücklagen der Kassen bis Ende 2018 auf ganze 21 Milliarden Euro gewachsen - viermal so viel wie die gesetzliche Mindestreserve.
An Pflegebetten sparen ist kurzsichtig
Häusliche Pflege wird wirtschaftlich günstiger, wo hochwertige Pflegebetten im Einsatz sind, die die Eigenmobilität fördern, Sturzgefahr mindern und Pflegekräfte rückenschonend arbeiten lassen. Wo nicht, müssen Krankenkassen drauflegen, was Pflegekassen zuvor abgeknapst haben - für Folgekosten von Sturzverletzungen oder pflegerischer Überlastung durch schlecht organisierte, minderwertige Versorgung. Die Versorgung mit hochwertigen Betten dagegen - auch mit Bettgitter, aber ohne Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) - ist Teil guter, nachhaltig bezahlbarer Pflege, selbst wenn die Anschaffung moderner, elektromotorischer Pflegebetten zunächst höher als für einfache Standardbetten sind. Dabei sind gut qualifizierte Pflegekräfte gesucht - und könnten vielerorts finanzielle und Arbeitsbedingungen mitdiktieren, bis zu sinnvollem Personalschlüssel auf Station und rückenschonender Ausstattung. Offiziell sollten technologisch versierte Pflegebetten, die Pflegekräfte hier entlasten, eigentlich Standard sein. Denn nur leichte Pflege ist attraktive Pflege.
Das alles leisten Pflegebetten
Aufstehen auf Knopfdruck und mit Motorkraft in den Sitz: Einfach die Pflegebett Rückenlehne passend einstellen, aufsetzen, Po drehen und die Beine hängen lassen! Ein zweiter Knopfdruck auf die übersichtliche Handbedienung fährt das Bett in die Höhe, fast bis in den Stand - den Rest schafft der Senior allein. Pflegebetten stehen für ein Plus an Mobilität und Selbstständigkeit, aber auch leichtere Pflege und Transfer von Patienten. Etwas, das derzeit über 2,5 Millionen pflegende Angehörige erledigen - als größter Pflegedienst Deutschlands. Oft nicht freiwillig, sondern aus ökonomischer Not heraus, wo stationäre Pflege unbezahlbar ist. Auch hier brauchen Pflegebedürftige ein Bett, das die Pflege erleichtert - und die Pflegeversicherung eigentlich zahlen muss. Pflegebetten sowie spezielle Niedrigbetten helfen nicht nur beim Aufstehen, sondern auch beim auf die Seite drehen, zur Toilette gehen. Sie erlauben es wieder, selbstständiger zu essen sowie Gespräche auf Augenhöhe zu führen. Etwas, das auch für Senioren und Patienten mit Übergewicht, Menschen mit Dekubitus und Demenz oder kleinwüchsige Rollstuhlfahrer gilt.
Bett abgelehnt? Widerspruch einlegen
Lehnt die Kasse die Kostenübernahme ab, haben Sie vier Wochen nach Erhalt des Bescheides Zeit, Widerspruch dagegen einzulegen (als Einschreiben mit Rückschein). Grundlage der Ablehnung ist bei Leistungen der Pflegekasse ein negatives Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK), der sich bei einem Hausbesuch einen Eindruck von Pflege- bzw. Hilfebedürftigkeit verschafft hat. Geht es dagegen um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, entscheidet der MDK meistens nach Aktenlage auf Basis vorliegender Unterlagen. Wer welches Hilfsmittel bekommt, wird durch die Indikation (Heilanzeige) bestimmt, im Hilfsmittelverzeichnis der GKV aufgelistet. Dort steht, unter welchen persönlichen Einschränkungen Patienten leiden müssen, damit Hilfsmittel bewilligt werden. Es gilt also, einen fundierten Antrag einzureichen, der dem Sachbearbeiter genug Argumente liefert, um die Genehmigung zu rechtfertigen. Einem Ablehnungsbescheid können Sie schriftlich und formlos widersprechen. Ihr Anschreiben muss enthalten
- Datum des Bescheides
- Versicherungsnummer
- Aktenzeichen
- Datum, zu dem Sie den Bescheid bekommen haben
- eigenhändige Unterschrift
Wichtig: Den Gegenstand des Ablehnungsbescheides nennen und erklären, dass Sie "hiermit fristwahrend Widerspruch einlegen und Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X beantragen". Akteneinsicht heißt, dass Sie die Stellungnahmen des MDK in Kopie anfordern. Nicht vergessen: Verweisen Sie darauf, dass Sie Ihren Widerspruch mit einem späteren Schreiben begründen! Sobald Sie die Gründe für die Ablehnung kennen, können Sie Gegenargumente zusammentragen. Orientieren Sie sich hier an den Indikationen (Heilanzeigen) für Pflegebetten. Ihr Arzt muss nun neu bescheinigen, dass Sie ein bestimmtes Bett brauchen. Jetzt fällt ihre eigene Begründung so ausführlich wie möglich aus: Wie erleben Sie die Einschränkungen persönlich, physisch wie psychisch? Geben Sie Ihrer Kasse Grund genug, ihre Meinung zu ändern! Wird dort innerhalb von drei Monaten erneut gegen das Bett votiert, können Sie innerhalb der nächsten drei Monate Klage beim Sozialgericht einlegen. Bei klammem Portemonnaie können Sie sich dank Beratungsschein anwaltlich vertreten lassen sowie Prozesskostenhilfe erhalten. Urteile zum Thema Pflegebett finden Sie auf rehadat-recht.de.
Hilfsmittel im Rahmen von Wohnumfeldverbesserung durchsetzen
Wenn Widerspruch und Klage nicht fruchten, können Sie den Versuch machen, Ihr Pflegebett im Rahmen einer Wohnumfeldverbesserung durchzusetzen. Hier ist ein Pflegegrad erforderlich; auch Menschen mit Pflegegrad 1 profitieren. Beispiel: Oft sind Einfamilienhäuser nicht pflegegerecht, weil sich Schlafzimmer und Bad im ersten Stock befinden. Dann sind bauliche Anpassungen im Erdgeschoss erforderlich, die über die Pflegeversicherung pro Person und Maßnahme mit bis zu 4.000 Euro finanziert werden können (§ 40 Abs. 4 Satz 4 SGB XI). Ziel ist,
- eine selbstständige Lebensführung zu erhalten bzw. neu herzustellen (und so die Abhängigkeit von personeller Hilfe zu reduzieren)
- die häusliche Pflege so erst zu ermöglichen
- häusliche Pflege erheblich zu erleichtern
- die Überforderung von Pflegebedürftigem oder Pflegepersonen zu verhindern
Allerdings existiert ein Katalog, welche Maßnahmen zu bezuschussen und welche ausgeschlossen sind. Um wirksame Rechtsnormen handelt es sich aber dabei nicht, weil der Katalog die Gerichte nicht bindet! Maßnahmen in dem Haushalt, der einen Pflegebedürftigen auf Dauer aufnimmt, sind förderfähig. Werden Maßnahmen zur Verbesserung individuellen Wohnumfeldes bewilligt, bleibt Ihnen der Anspruch auf Hilfsmittel nach § 33 SGB V bzw. Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI wie ein Pflegebett. Sprich, bezuschusst die Pflegekasse die Wohnumfeldverbesserung für ein Pflegezimmer im Erdgeschoss, besteht trotzdem Spielraum, das Bett zu zahlen - wenn auch nicht aus dem Topf für das Wohnumfeld. Denn Pflegebetten sind keine Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung, sondern Hilfsmittel. Nur, wenn kein anderer Leistungsträger in der Pflicht ist, leistet die Soziale Pflegeversicherung, denn ihre Zuschüsse sind nachrangig. Wer unterstützt in diesem Dschungel aus Vorschriften? Neben den Pflegestützpunkten auch der MDK, denn er kann Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln, aber auch für Maßnahmen aussprechen. In einigen Fällen gelingt es, über die Wohnumfeldverbesserung auch ein Pflegebett abzurechnen. Verhandlungen mit der Pflegekasse können, im individuellen Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter, von Erfolg gekrönt sein.
Der Fiskus zahlt: Bett von der Steuer absetzen
Falls auch dies nicht klappt, können Hilfsmittel zumindest steuerlich abgesetzt werden, Pflegegrad vorausgesetzt. Ihr Pflegebett ist eine außergewöhnliche Belastung, wobei eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen wird, die sich nach Jahreseinkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder richtet. Im Steuerrecht sind Pflegebetten "Hilfsmittel im weiteren Sinne", deren medizinische Notwendigkeit durch ein Attest des Amtsarztes oder des Medizinischen Dienstes nachzuweisen ist. Tipp: Als amtsärztliches Attest reicht auch ein Vermerk durch den Amtsarzt auf dem Hausarzt Attest. Denn ein umfangreiches Gutachten ist nicht nötig, urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz am 4. Juli 2018.
Elektromotorisches Pflegebett selbst kaufen?
Hat all dies keinen Erfolg, ist das kein Grund, zu verzweifeln: Zahlen Sie Ihr Bett selbst bzw. finanzieren Sie es in Raten. Der unschlagbare Vorteil hier: Sie können sich ein Pflegebett Ihrer Wahl, perfekt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt, selbst aussuchen - bis zum vernetzten Pflegebett bei Demenz, das noch nicht zur Regelleistung zählt. Statt eine gebrauchte Einheitsversorgung zu erhalten, die nicht selten in Fehlversorgung mündet, wie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und die Fachvereinigung für Medizinprodukte (fmp) bei Kassenverträgen beklagen - ohne individuelle Bedarfsermittlung bei Betten, Einlegerahmen und Matratzen nach § 127 Absatz 2 SGB V. Standardmatratzen, die auf Dekubitus oder Demenz nur unzureichend abgestellt sind. Denn erst eine bedarfsgerechte Matratze sorgt für ein rundum sinnvolles Pflegebett. Kaufen Sie Ihr Pflegebett selbst, können Sie auch Zubehör wie Bettgalgen, Aufrichthilfen, Seitengitter oder Bettverlängerungen selbst wählen, statt Ihren Bedarf daran erst nachweisen zu müssen - Komfort und Mobilität auch für das kleinere Budget. Nur ein bedarfsgerechtes Pflegebett leistet gute Versorgung - ohne faule Kompromisse!