Hilfe, Ihr Pflegebett von der Krankenkasse ist zu hoch? VDK hilft!

Liebe Leser, das Thema Krankenkasse wurde bereits mehrfach in unserem Shop und Ratgeber behandelt. In letzter Zeit haben sich bei uns vermehrt Anfragen gehäuft, warum Sie kein Bett erhalten, das den individuellen Bedürfnissen entspricht.

Woran liegt das?

Zum einen haben die Krankenkassen feste Verträge mit den Sanitätshäusern, die als Mietpauschalen bezeichnet werden.
Ein Sanitätshaus erhält für die Versorgung eines Patienten ca. 250-550 € für 3 Jahre Vermietung. Diese Betten müssen mehrmals eingesetzt werden, damit das Sanitätshaus irgendwann profitabel wird. Wenn eine Person stirbt, wird das Bett zurückgegeben, chemisch gereinigt, elektrisch überprüft und der nächste erhält es.

Diese Betten sind Standardbetten mit einer Höhenverstellung von 40-80 cm ohne Matratze. Wenn man eine typische 14 cm oder 17 cm Pflegebettmatratze auf das Lattenrost legt, ist man bereits bei 54-57 cm in der niedrigsten Position.
Für kleinwüchsige Personen oder Rollstuhlfahrer entsteht hier ein Problem. Der Transfer in das Bett erweist sich als schwierig, da das Bett höher ist als beispielsweise die Sitzhöhe des Rollstuhls. Die meisten Rollstühle haben eine Sitzhöhe von 50-51 cm. Auch wenn es nur um 3-6 cm geht, ist dies für kranke Menschen sehr schwierig selbst zu bewältigen.

Die Lösung dafür sind Pflegebetten, die als Niederflurbetten bezeichnet werden und von 15-29 cm in der niedrigsten Position einstellbar sind. Mit der Matratze darauf ist ein einfacher Transfer möglich und die Person kann leicht vom Rollstuhl oder Toilettenstuhl auf gleicher Höhe rutschen.

Für unsichere oder demente Menschen ist ein Niederflurbett ebenfalls wichtig, da das Risiko eines Sturzes durch das niedrige Bett sinkt und mögliche Stürze weniger schwerwiegend sind.

Wie bekommt man nun ein solches Bett von der Krankenkasse? Dies ist nicht einfach zu erklären, da es anscheinend eine gewisse Willkür bei den Krankenkassen gibt. Ein Sachbearbeiter winkt es durch, ein anderer lehnt ab. Ein Tipp: Stellen Sie die Kasse vor die Wahl zwischen einem Niederflurbett oder höheren Pflegekosten durch regelmäßige Unterstützung beim Transfer durch Pflegekräfte.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, bei der Pflegekasse eine Wohnumfeldverbesserung zu beantragen. Diese wird oft für Treppenlifte oder Badumbauten genutzt und umfasst meist eine Pauschalsumme von ca. 4000 €. Hier haben wir einige Kunden, die über diesen Pool dann Ihr Bett bei uns kaufen.

Was tun, wenn all dies nicht funktioniert? Dann ist es ratsam, sich an den Sozialverband VdK zu wenden. Der VdK verfügt bundesweit über mehr als 400 Geschäftsstellen und bietet auch eine Internetplattform an. Er unterstützt Sie im Sozialrecht und kann auch vor Gericht vertreten. Hier haben bereits einige Rollstuhlfahrer erfolgreich ihr Recht auf ein niedriges Pflegebett durchgesetzt.. Es lohnt sich!

Hier paar Beispiele:

https://www.vdk.de/

BIVA Niederflurbett ist Grundaustattung, Urteil:

https://www.biva.de/urteile/niederflurbetten-gehoeren-zur-grundausstattung-eines-heims/

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.