Mutter oder Vater leben im Pflegeheim? Als Angehörige haben Sie ein Recht darauf, Teil des Betreuungssystems zu sein - zur Teilnahme am sozialen Leben, Stärkung der Identität des Betroffenen und Vermittlung vertrauter Sicherheit. Orientiert zu Leistungsspektrum und Pflegekonzept, können gerade Sie, die Sie seine Bedürfnisse kennen, Pflegepersonal wichtige Informationen geben und am Aufbau eines tragfähigen Vertrauensverhältnisses zur Einrichtung aktiv mitarbeiten. Zukunftsmusik, weil Sie überlegen, selbst am Pflegebett zuzupacken? Lesen Sie, was Sie als Angehöriger über Pflege wissen müssen.
Pflegeversicherung: Alltag bewältigen
1995 als Ergänzung zur Krankenversicherung eingeführt, hat sie das Ziel, Menschen zu unterstützen, die durch Alter, Krankheit oder Unfallfolgen auf Unterstützung bei der Alltagsbewältigung angewiesen sind. Dauert Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate, trägt die Pflegeversicherung die Kosten, darunter - etwa nach Operation - ist die Krankenversicherung zuständig. Bezuschusst werden pflegerische Dienstleistungen - durch den Angehörigen selbst oder bei Inanspruchnahme ambulanter und stationärer Pflege. Betroffene und deren Angehörige wie Ehegatten, Eltern und Kinder müssen also zur Finanzierung beitragen, nach Abzug von Freibeträgen - etwa, weil man ein Haus abzahlen muss oder unterhaltspflichtig ist. Wer wirtschaftlich nicht leistungsfähig ist, kann hier Sozialhilfe beantragen.
Beiträge sozialer Pflichtversicherung
Als soziale Pflichtversicherung umfasst die Pflegeversicherung alle Bevölkerungsgruppen: Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch zahlendes Mitglied und mit einem Prozentsatz vom Brutto dabei; auch Arbeitgeber beteiligen sich beitragsmäßig. Privatversicherte müssen - mit wenigen Ausnahmen - eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Prämienhöhe richtet sich nach Lebensalter und Gesundheitszustand bei Eintritt, darf aber den Maximalbetrag des Pflichtversicherten nicht überschreiten. Auch hier beteiligt sich der Arbeitgeber, Kinder sind in der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Wer im Einzelnen versicherungspflichtig ist und Anrecht auf welche Leistungen hat, steht im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Welche Pflegestufe? Der Pflegegutachter kommt
Steht der Besuch des Pflegegutachters von Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. bei Privatversicherten durch die Medicproof GmbH, Gesellschaft für medizinische Gutachten, ins Haus, wünschen sich pflegende Angehörige maximale Hilfen. Dafür müssen Sie Unbekannte ins Intimste lassen - bis zum Thema Ausscheidungen. Ob gesetzlich oder privat versichert, beide Gutachter folgen den gleichen Regeln und ordnen Pflegebedürftige nach vorgegebenem Raster in gesetzlich vordefinierte Pflegestufen bzw. Pflegegrade ein: Je mehr Unterstützung benötigt wird und je höher Pflegestufe bzw. Pflegegrad (neu), desto höher die Festbeträge pro Monat, ergänzt durch Leistungen wie Verhinderungspflege etc. Immer muss eine pflegende Person (Angehöriger oder Dienstleister) zugegen sein. All dies stresst, aber Vorsicht: Reden Sie das Thema nicht klein! Auch Ihr Vater sollte sich nicht fitter geben, als er ist. Bereiten Sie diesen wichtigen Besuch und das Begutachtungsgespräch gut vor. Notieren Sie alle Fakten schriftlich, etwa als Pflegetagebuch oder Tabelle zum Tagesablauf, auch Arztbriefe gehören dazu. Nennen Sie auch Faktoren, die Einfluss auf die Pflege nehmen, wie Bewegungsfähigkeit der Gliedmaßen oder Schmerzen. Ideal: Einen professionellen Pfleger bitten, beim Gespräch dabei zu sein - oder das Gespräch mit diesem im vorab zu planen!
Pflegedienst wählen, Pflegequalität sichern
Deutschlandweit unterstützen mehr als 12.000 gemeinnützige und privatwirtschaftliche Pflegedienste pflegende Angehörige am Pflegebett. Gewusst? Der Pflegedienst kommt auch, wenn ein Mensch mit Behinderung nur am Wochenende zu Hause lebt. Träger sind Wohlfahrtsverbände wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie oder das Rote Kreuz. Außerdem helfen Mobile Soziale Dienste, darunter viele junge Menschen im freiwilligen sozialen Jahr, im Haushalt, bieten Fahrdienste oder Essen auf Rädern. Wo behinderte Kinder zu pflegen sind, unterstützen Wohlfahrts- und Behindertenverbände - etwa durch Familienentlastende Dienste (FED) und Familienunterstützende Dienste (FUD). Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe können einen Teil der Kosten übernehmen. Finanziellen Zwängen zum Trotz sollte die Qualität der Pflege stets Maßstab bei der Wahl des passenden Pflegedienstes sein: Pflegekassen, Gesundheitsämter, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und Landesverbände privater ambulanter Pflegedienste informieren über die Angebote von Diensten in der nächsten Umgebung. Und was berichten Freunde und Nachbarschaft? Gerade konkrete Erfahrungen mit bestimmten Pflegediensten sind aufschluss- und hilfreich.
Nie ohne Netz: Absicherung für Pflegende
Zur Absicherung pflegender Angehöriger wurde 2008 die Pflegezeit mit sechsmonatiger, unbezahlter Beurlaubung vom Job eingeführt (bei Betrieben mit über 14 Beschäftigten). Wenngleich das gezahlte Pflegegeld kein Gehalt ersetzt, werden doch Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Zusätzlich lassen sich Steuerfreibeträge geltend machen, sofern Sie nicht für die Pflege bezahlt wurden. Sie sind als Pflegender nicht familienversichert? Dann kann die Pflegeversicherung Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag übernehmen. Auch die Übernahme von Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung (bei Pflege von wenigsten 14 Stunden wöchentlich) ist möglich. Immer sind Sie gesetzlich unfallversichert - beitragsfrei, weil Ihre Kommune zahlt.
24-Stunden-Pflege: Pflegestärkungsgesetz 2017
Das Pflegestärkungsgesetz verspricht Erleichterung für die Pflege in häuslicher Gemeinschaft - zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens - als Regelleistung, das Pflegegeld steigt. Falls Sie sich für die 24-Stunden-Pflege am Pflegebett in häuslicher Gemeinschaft entscheiden, profitieren Sie - etwa bei Demenz mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz. Darüber hinaus können Beträge für Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Für diese Auszeit von der Pflege werden - unter bestimmten Voraussetzungen - laut § 3 SGB XI - Kosten für eine Ersatzpflege für bis zu vier Wochen im Jahr übernommen. Alternativ kann ein Ersatzpfleger beispielsweise jede Woche rund ums Jahr für wenige Stunden ins Haus kommen. Von Pflegestufe auf Pflegegrad umstellen? Etwas, das bei bereits Eingestuften automatisch geschieht. Allerdings werden Demenzkranke künftig höher als bisher eingestuft - so wird aus der jetzigen Pflegestufe 1 mit Demenz Pflegegrad 3. Fazit: Häusliche Pflege wird attraktiver, verglichen mit den Zuzahlungen für einen Platz im Pflegeheim.
Von Pflegebett bis Toilettenstuhl - Hilfsmittel
Neben bezahlten Pflegekursen für Angehörige gibt es auch geförderte Hilfen für das Leben daheim: Wohnraum auf die reduzierte Leistungsfähigkeit zuschneiden und in Toilette, Bad und Schlafzimmer bauliche Veränderungen vornehmen? Tür für den Rollstuhl verbreitern? Haltegriffe anbringen, Lifter am Pflegebett installieren? Das Angebot an Hilfsmitteln ist riesig, weshalb Sie sich vor Anschaffung fachlich beraten lassen und mehr als einen Blick in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen werfen sollten. Hier findet sich Vieles - vom Pflegebett über nützliche Badehilfen bis zu Hilfsmitteln zum Verbrauch wie Einlagen. Allen gemeinsam ist die ärztliche Anordnung. Ansonsten unterscheiden sich die Leistungsbereiche von Pflegeversicherung bei häuslicher Versorgung von denen der Krankenversicherungen. Wer ist wofür zuständig? Das SGB V verrät's. Generelle Richtschnur: Pflegerische Assistenz zur Alltagsbewältigung (sprich Grundpflege) ist Sache der Pflegeversicherung, medizinisch-therapeutische Behandlungspflege mit Injektionen etc. bleibt Krankenkassenleistung.
Einsatz am Pflegebett: Das müssen pflegende Angehörige wissen
Kommentar schreiben