Dringend gesucht: Kurzzeitpflege für Jüngere

Fallpauschale sei Dank: Jannis P. (25), der sich bei einem Fahrradunfall ein Bein brach, wurde nach kurzem Eingipsen schnell nach Hause entlassen. Hier wird es schwierig: Der junge Mann lebte allein - und galt als noch nicht rehafähig. Was tun?

Wie die Stecknadel im Heuhaufen

Jüngere Menschen mit Kurzzeitpflegebedarf landen nicht selten im Altenheim. Eine denkbar ungeeignete Lösung, schließlich gilt es, den Allgemeinzustand des jungen Betroffenen zu stabilisieren. Hinzukommt, dass die Finanzierungsfrage bei Unterbringung in Pflegeheimen derzeit nicht wirklich geklärt ist. Ist es schon für Senioren nicht ganz einfach, kurzfristig einen Platz in der Kurzeitpflege zu erhalten, gestaltet sich die Suche für Jüngere ab 18 Jahren ungleich schwieriger. Anders, wenn Jüngere durch Unfall oder Krankheit dauerhaft vollstationäre Versorgung brauchen (Einstufung nach SGB § XI). Für diesen Fall ist altersentsprechende, aktive Tagesgestaltung vorgesehen, die zu einem möglichst selbstbestimmten Leben beitragen soll.

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Rechnet sich nicht: Stationäre Kurzzeitpflege

Wie so oft geht auch hier um viel Geld: So braucht eine Einrichtung im Schnitt über 95 Prozent Auslastung, was ein Vorhalten von Plätzen für die Kurzzeitpflege kaum möglich macht. Dass Einrichtungen, die über fünf bis zehn Kurzzeitpflegeplätze verfügen, fast durchgängig belegt sind, zeigt jedoch den hohen Bedarf. Kurzzeitpflege ist immer stationäre Pflege in anerkannten Einrichtungen. Ausnahme: Ist der Leistungsberechtigte minderjährig, ist auch eine Betreuung auch in einer (staatlich anerkannten) Eingliederungshilfe-Einrichtung für den Jugendbereich möglich. Anspruchsdauer, Höchstbeträge sowie ergänzende Sozialhilfeleistungen sind hier wie bei der Verhinderungspflege geregelt. Doch während Verhinderungspflege eine Anwartschaftszeit (Wartezeit) von sechs Monaten vorsieht, entfällt diese bei der Kurzzeitpflege. Zum Weiterlesen: (Link: § 42 SGB XI Kurzzeitpflege (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/42.html).

Übergangsversorgung, per Krankenhausstrukturgesetz

Die ehrenamtlich engagierte Ruheständlerin Monika Zeisler, Göppingen, hat mit weiteren Engagierten, u. a. aus der Diakonie, den Arbeitskreis "Kurzzeitpflege für Jüngere" gegründet - und Kontakt zu Verantwortlichen in Pflege und Politik aufgenommen. Wie zu Heike Baehrens, die für die SPD im Gesundheitsausschuss des Bundestages sitzt (Link: http://www.heike-baehrens.de). Baehrens sieht in der Kurzzeitpflege generell einen immensen pflegerischen, schwer kalkulierbaren finanziellen Aufwand. Laut Baehrens ist diese Form der Übergangspflege betriebswirtschaftlich nur vertretbar, sofern ihre Finanzierung zwischen Dauerpflege und Krankenhauskosten angesiedelt ist. Dies sei im Versorgungsstärkungsgesetz zu verankern, da junge Menschen normalerweise keine Pflegestufe hätten. Es besteht Hoffnung: Die Bundestagsfraktionen scheinen hinsichtlich einer pflegerischen Übergangsversorgung recht einig - die Lösung soll im Krankenhausstrukturgesetz Eingang finden.

 

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