Bettgitter: Gratwanderung in der Pflege?

Beherrschen wegen ihres schlechten Rufs immer wieder die Schlagzeilen: Bettgitter. Zu Unrecht, wie HMMso meint, denn Bettgitter machen Sinn - ob als Schutz gegen unwillkürliches Herausrollen im Schlaf oder stabilisierende Aufricht- und Aufstehhilfe. Menschen gegen ihren Willen am Verlassen des Bettes zu hindern, gehört nicht dazu. Hier angemessen zu handeln, stellt nicht nur für pflegende Angehörige eine Gratwanderung dar. Welche Möglichkeiten bieten Bettgitter & Co.?

Bettgitter: Chancen und Risiken

Bettgitter schließen Bettseiten komplett ab oder sind als Zweiteiler von Kopf- bis Hüfthöhe, Beckenhöhe bis Fußende separat absenkbar. Ihre an Kopf- bzw. Fußteil eingerasteten Feststell-Vorrichtungen sind für desorientierte Patienten unzugänglich. Dabei legen aktuelle Industrienormen fest: Seitenteile moderner Seniorenbetten dürfen maximale Spaltmaße zwischen Liegefläche und unterem Seitengitterholm nicht überschreiten. Außerdem sind bei Seitengitternutzung nur geeignete, nicht zu weiche Matratzen nach DIN 13014 zu verwenden.

Bett-Seitengitter

Alles stimmt? Bettgitter minimieren die Gefahr, aus dem Bett zu fallen, etwa wenn:

- der Schläfer ein breites Bett oder Bett zur Wandseite gewohnt war
- aufgrund von Kontrollverlust durch Demenz erhöhte Sturzgefahr besteht
- das Bett aus therapeutischen Gründen nicht verlassen werden darf

Ein Schutz, der auch Risiken birgt: Wird das Seitengitter genutzt, ist die elektrische Lageverstellung des Bettes zu sperren - Quetschgefahr! Und wird der Patient durch nächtlichen Harndrang geweckt, drohen durch Übersteigen schwerere Sturzfolgen, als wenn auf das Gitter verzichtet wird. Also wird mit Gurten fixiert - mit Konsequenzen wie Wundscheuern und Vertrauensverlust.

Geht es auch ohne? Alternativen der Wahl sind:

- Hüftprotektoren
- Sturzmatten und bewegungsmeldende Sensormatten
- Schlafen und Pflege am Boden
- Zusammenstellen zweier Betten (größere Liegefläche)
- Niederflurbetten
- Hausnotruf-System
- Stoppersocken
- Bauchgurte zum Selbstöffnen

Ideal jedoch: Als Angehöriger in Ruf- und Sichtweite sein, um bei Bedarf zur Hilfe zu eilen bzw. den Sturz von vornherein zu vermeiden.

Bettgitter an Seniorenbetten: Wann die Benutzung erlaubt ist

Hochgefahrene Bettgitter fallen unter die freiheitsentziehenden Maßnahmen. Nur wer einsichtsfähig ist, kann dem Bettgitter zustimmen. Alles andere erfüllt den Straftatbestand der Freiheitsberaubung, weshalb ein Richter am zuständigen Betreuungsgericht das Bettgitter mit Zeitraum und Grund anordnen muss (§ 1906 Abs. 2 BGB). Die Zustimmung eines Betreuers genügt nicht, und nur im Notfall dürfen behandelnde Ärzte einmalig für maximal 48 Stunden ein Bettgitter erlauben. Ausnahme: Pflegesituationen - etwa, um ein Bett zu bewegen oder bei Pflegemaßnahmen wie Waschen oder Eincremen des Rückens Halt zu geben: Der Griff nach dem Bettgitter hält in Seitenlage. Hier wird die Begrenzung als Gefühl der Sicherheit erlebt.

Potenzielle Freiheitsentziehung liegt vor, wenn:

- Bettgitter an beiden Seiten hochgefahren sind,
- das Bett mit einer Seite zur Wand steht (und das Bettgitter gegenüber hochgestellt ist)
- wenn Freiheit überhaupt entzogen werden kann (etwa, wenn sich der Betroffene aus dem Sessel erheben kann)

Sind aufgrund bestimmter Krankheitsbilder (Lähmungen etc.) keine zielgerichteten Bewegungen möglich, besteht auch kein Freiheitsentzug - das Bettgitter dient nur dem Zweck, gegen Herausfallen bei Drehbewegung zu schützen. Ob jemand einwilligungsfähig ist (also den Zweck des Bettgitters versteht), stellt der Hausarzt fest. Der gepflegte Familienangehörige ist bewegungsfähig, aber nicht einwilligungsfähig? Dann kann ein richterlicher Beschluss das Bettgitter anordnen.

Möglichkeiten entdecken! Bettgitter-Konzepte

Zubehör für Seniorenbetten spart Zeit, Kraft und erleichtert den Alltag, wobei behagliches Wohlfühldesign und professionelle Funktionalität kein Widerspruch sind. Die meisten Seniorenbetten, aber auch elektrisch verstellbare Hebepflegerahmen lassen sich individuell und mit wenigen Handgriffen mit verstellbaren Bettgittern und Seitengitter-Erhöhungen nachrüsten. Letztere zum Beispiel fixieren Sie einfach mittels Klemmschrauben. Wozu? Wo Lagerungssysteme wie Anti-Dekubitus-Matratzen die wirksame Seitengitterhöhe von wenigstens 220 mm über einer unbelasteten Matratze nicht garantieren, sorgt dieser Aufsatz dafür. HMMso weist Sie gern in die Bedienung ein.

Flexibel: Ein verstellbares Bettseitengitter. Beidseitig verwendbar, fixieren Sie es an Lattenrost oder Rahmen mit doppeltem Sicherheitsgurt. Aufstehhilfe und Schutz gegen Herausfallen bei unruhigem Schlaf in einem, kann das Bettseitengitter bei rahmenlosem Bett auch heruntergeschwenkt werden. Darüber hinaus verfügen bestimmte Seniorenbetten von Haus aus über integrierte, geteilte Bettseitengitter mit schiebefähigem Holm für barrierefreies Ein- und Aussteigen. Und für ein Teil-Bettgitter, das lediglich an einer Seite angebracht wird, ist keine richterliche Genehmigung nötig: Der Betroffene kann sein Bett an der Fußseite selbst verlassen. Für weichen Seitengitterschutz sorgen Bettpolster mit einer Füllung aus formstabilem Polyesterschaum. Einfach mit Klettverschluss angebracht, federn sie zuverlässig Stöße an Kopf, Oberkörper, Knien und Füßen ab und verhindern ein Verfangen am Seitengitter.

Bettlägerig ja, hilflos nein! Aufstehhilfen, über zwei Sterngriffschrauben am Längsprofil der Liegefläche gesichert, kompensieren Verletzungen und Behinderungen und eignen sich für alle, die selbstständig aus dem Seniorenbett aufstehen möchten. Aber: Das Seitengitter ersetzen sie nicht, ebenso wenig wie leichte Bettreisegriffe aus Aluminium.

Bettgitter: Nur in Heimen genehmigungspflichtig?

Irrtum: Schließlich hat jeder das Recht, aus seinem Bett zu fallen! Weshalb betreuende Angehörige auch in der häuslichen Pflege genau überlegen müssen, welche Maßnahmen sie ergreifen. Zugegeben - wo kein Kläger, da kein Richter, aber sichern Sie sich besser ab. Denn zur Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen reichen weder Vorsorgevollmacht noch Generalvollmacht, sondern nur ein richterlicher Beschluss aus. Unsicher, was die Nutzungsstandards von Bettgittern angeht? Lesen hier nach: http://www.pqsg.de/seiten/openpqsg/hintergrund-standard-bettgitter.htm. Denn jede Pflegekraft wägt hier zwei Rechtsgüter gegeneinander ab - den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit (Schutz vor Sturzfolgen) auf der einen und das Recht auf Selbstbestimmung auf der anderen Seite.

Auch dann, wenn Sie als Sohn gerichtlich bestellter Betreuer sind, sollten Sie sich für das Hochziehen des Bettgitters eine gerichtliche Anordnung besorgen! Schließlich schützt Art. 2 Grundgesetz die persönliche Freiheit Ihrer Mutter grundsätzlich - und zwar unabhängig davon, ob sie stationär oder ambulant betreut wird. So kann über den Entzug ihrer Freiheit gem. Art 104 Grundgesetz nur ein Richter entscheiden, nur Gefahr im Verzug mag eine einmalige, kurzzeitige Ausnahme begründen, auch im Rahmen innerfamiliärer Fürsorge. Zwar stellt § 1906 BGB hier auf den Einrichtungsbegriff ab, aber die rechtliche Praxis zeigt: Eine Anfrage des Betreuers beim Vormundschaftsgericht schadet nicht.

HMMso Pflegebetten 24 meint: Gerichtlich genehmigte Fixierung steht dem Ziel von Pflege in Pflegebetten zu, die Mobilität der Menschen zu erhalten, dann diametral entgegen, wenn Fixierung meint, ohne echte Betreuung und Zuwendung auskommen zu können! Dann leiden Mobilität und psychische Gesundheit. Insofern ist es eine Sache der richtigen Einstellung, nicht von Zeit- oder Fachkräftemangel, ob sich Senioren - auch in der häuslichen Pflege - sicher und geborgen fühlen: Hochgefahrene Bettgitter allein können individuelle Sturzvorbeugung und menschliche Zuwendung nicht ersetzen.

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