Ihr Ratgeber im Bereich Pflegebetten, Pflege und Alltag.Der Ratgeber informiert Sie über Themen rund um Pflegebetten, Pflegehilfsmittel, Pflege und Wohnen. Als Pflege-Berater geben wir Tipps und Tricks an Angehörige und Pflegefachkräte weiter.
Pflege ist teuer: Jeder Pflegebedürftige hat ein Anrecht auf finanzielle Hilfen, die je nach Pflegestufe knapper oder umfangreicher ausfallen. Doch bevor Kassen zahlen, ist eine Hürde zu überwinden: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt ins Haus! Ziel der Begutachtung ist, den Betroffenen einer Pflegestufe zuzuweisen - oder eine Pflegestufe abzulehnen. Nur richtige Einstufung durch den MDK bereitet den Weg für Pflegegeld und Pflegesachleistungen in maximalem Umfang ( sehen Sie dazu den Artikel "Pflegestufen und Pflegegrade: Diese Leistungen stehen Ihnen zu"). Überlassen Sie diesen Termin nicht dem Zufall. Fehler bei der Einstufung heißen konkret, dass Sie Pflegedienst, Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, den barrierefreien Umbau der Wohnung oder einen Treppenlift aus eigener Tasche bezahlen.
Da ist er, der Ablehnungsbescheid. Leider ist Ihre Kasse nicht Ihrer Meinung, was die Kostenübernahme für das ersehnte Pflegebett angeht, nachdem sie die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) eingeholt hat. Was tun, wenn der Antrag auf ein Hilfsmittel abgelehnt wird? So legen Sie Widerspruch ein.