Ihr Ratgeber im Bereich Pflegebetten, Pflege und Alltag.Der Ratgeber informiert Sie über Themen rund um Pflegebetten, Pflegehilfsmittel, Pflege und Wohnen. Als Pflege-Berater geben wir Tipps und Tricks an Angehörige und Pflegefachkräte weiter.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist beschlossene Sache - für Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) ein Meilenstein in der Selbstbestimmung Behinderter. Behinderten- und Sozialverbände dagegen befürchten Verschlechterungen und fordern umfangreiche Nachbesserungen. Was soll sich mit dem Teilhabegesetz zum 1. Januar 2017 ändern?
Pflege ist teuer: Jeder Pflegebedürftige hat ein Anrecht auf finanzielle Hilfen, die je nach Pflegestufe knapper oder umfangreicher ausfallen. Doch bevor Kassen zahlen, ist eine Hürde zu überwinden: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt ins Haus! Ziel der Begutachtung ist, den Betroffenen einer Pflegestufe zuzuweisen - oder eine Pflegestufe abzulehnen. Nur richtige Einstufung durch den MDK bereitet den Weg für Pflegegeld und Pflegesachleistungen in maximalem Umfang ( sehen Sie dazu den Artikel "Pflegestufen und Pflegegrade: Diese Leistungen stehen Ihnen zu"). Überlassen Sie diesen Termin nicht dem Zufall. Fehler bei der Einstufung heißen konkret, dass Sie Pflegedienst, Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, den barrierefreien Umbau der Wohnung oder einen Treppenlift aus eigener Tasche bezahlen.
Pflegestufe - wozu eigentlich? Von Einkauf bis Körperpflege: Pflegebedürftige sind im Alltag auf die Unterstützung durch Pflegekräfte bzw. pflegende Angehörige angewiesen.Pflegebedürftig nach Pflegegesetz ist, wer aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischen Einschränkung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung dauerhaft (für wenigstens sechs Monate) erhebliche Hilfe braucht. Dabei hängt der Umfang der gewährten - auch finanziellen - Leistungen vom Grad der Hilfebedürftigkeit und dem dazu benötigten (Zeit-)Aufwand ab. Diesen zu prüfen, ist Sache des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), der den Betroffenen dazu zu Hause aufsucht. Das anschließende Pflegegutachten begründet die Entscheidung für Pflegestufe 1, 2, 3 oder 0.