Pflegestufe: So überzeugen Sie den MDK-Gutachter!

Pflege ist teuer: Jeder Pflegebedürftige hat ein Anrecht auf finanzielle Hilfen, die je nach Pflegestufe knapper oder umfangreicher ausfallen. Doch bevor Kassen zahlen, ist eine Hürde zu überwinden: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt ins Haus! Ziel der Begutachtung ist, den Betroffenen einer Pflegestufe zuzuweisen - oder eine Pflegestufe abzulehnen. Nur richtige Einstufung durch den MDK bereitet den Weg für Pflegegeld und Pflegesachleistungen in maximalem Umfang (hier der Link  "Pflegestufen und Pflegegrade: Diese Leistungen stehen Ihnen zu"). Überlassen Sie diesen Termin nicht dem Zufall. Fehler bei der Einstufung heißen konkret, dass Sie Pflegedienst, Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, den barrierefreien Umbau der Wohnung oder einen Treppenlift aus eigener Tasche bezahlen.

Nie ohne mein Pflegetagebuch! Begutachtung vorbereiten


Notieren Sie über mehrere Wochen jede Einzelheit von Pflege und Betreuung: Was habe ich geleistet und wie lange hat es jeweils - auf die Minute - gedauert, die Uhr immer im Anschlag! Auch Beaufsichtigen gehört dazu; fertige Formulare gibt es online zum Download. Am besten orientieren Sie sich an den offiziellen Mindestpflegezeiten (Link: http://www.pmk-pflegedienst.de/index.php?option=com_content&view=article&id=50) und jeweiligen Leistungen pro Pflegestufe. Außerdem sollten Sie alles zu (nicht nur pflegestufenrelevanten) Erkrankungen zusammentragen, denn gewisse Vorerkrankungen (etwa Diabetes) sorgen für erhöhten Pflegeaufwand. Dazu zählen:
- Medikamente
- Arztberichte
- aktuelle und frühere Therapien
- Entlassungsberichte von Krankenhaus und Reha
- Röntgenaufnahmen und MRTs
- Allergiepass, Diabetikerpass, Schwerbehindertenausweis
- ggf. Vertrag mit dem Pflegedienst
- Liste von Ärzten und Therapeuten inkl. Zahl/Häufigkeit der Besuche
- benötigte Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator, Pflegebett, Elektromobil
- Liste der Pflegenden mit Anschrift


Machen Sie von allen Unterlagen Kopien - und dem MDK-Gutachter eine Freude. Vielbeschäftigt, freut er sich sicher über diese Arbeitserleichterung. Aber halt, so bald schon ist der Termin? Termine lassen sich verschieben! Verlangen Sie mehr Zeit, damit Sie wirklich alle Unterlagen beschaffen können. Gleiches gilt beim Begutachtungstermin selbst: Dulden Sie keinen Zeitdruck am Pflegebett, so dass keine Information unter den Tisch fällt, aber fassen Sie sich sachlich und kurz.


Vorhang auf! Verhalten beim Termin


Vergessen Sie nicht, auch den Pflegebedürftigen auf den Besuch des MDK vorzubereiten. Erläutern Sie, was eine Pflegestufe für ihn bedeutet, wozu der MDK erscheint - und wie er sich verhalten soll, nämlich ehrlich zu sagen, was ihm im Alltag schwerfällt. Aber was interessiert den MDK? Im Wesentlichen drei Bereiche. Wie Mobilität - mit An- und Ausziehen, aus dem Pflegebett aufstehen, zu Bett gehen, Stehen, Gehen und Treppen steigen. Auch das Verlassen der Wohnung und das Zurückfinden bzw. Zurückkehren dorthin fallen darunter. Als ein zweiter Bereich ist Ernährung von Interesse: Wie gelingt die - mundgerechte! - Nahrungszubereitung, wie die Aufnahme selbst? Darüber hinaus ist die Körperpflege Thema - wie klappen Duschen, Baden, Sich-Waschen? Oder Zähne putzen, Kämmen und Rasieren? Auch über die Entleerung von Darm und Blase wird gesprochen. Dagegen tritt das Thema hauswirtschaftliche Versorgung mit Putzen, Kochen, Einkaufen, Wäsche waschen oder Wohnung heizen in den Hintergrund. Trotzdem: Haben Sie eine Haushaltshilfe als Hilfe zur Pflege angestellt, sagen Sie dies dem Gutachter - sinnvolle Entlastung, die es Ihnen erlaubt, der Pflege besser nachzukommen.


Demonstrieren, was nicht allein gelingt


Gute Vorbereitung verhindert Fehler, die eine Einstufung in eine falsche Pflegestufe bewirken. Bedenken Sie: Alles, was der Gutachter bei seinem etwa einstündigen Besuch am Pflegebett sieht, ist eine Momentaufnahme. Ja, mehr Zeit und Alltagsbezug wären wünschenswert, um individuelle Pflegesituationen umfassender einzuschätzen. Aber so lange sich die Bedingungen so darstellen, besteht Ihre Aufgabe darin, diese Momentaufnahme optimal auszugestalten. Als Vertrauensperson den Ablauf zu lenken, heißt auch, den Betroffenen NIE mit dem MDK allein zu lassen. Oft gibt sich der Pflegebedürftige aus falschem Stolz rüstiger als er ist. Dies gilt es zu verhindern: Sagt Ihr Vater zum Beispiel, dass er noch allein essen kann, demonstrieren Sie dem MDK nach Möglichkeit, dass dies nicht stimmt. Er speist gerade, als der Gutachter eintrifft? Ideal, denn hier sieht der Prüfer direkt, wie viel Hilfe dabei nötig ist. Ihre Mutter kann sich nicht mehr selbst kämmen? Bestehen Sie darauf, dass es nicht genügt, dass sie der Aufforderung, die Arme ein wenig hochrecken, nachkommt - sie sollte den Versuch machen dürfen, sich zu frisieren. Gute, respektgeleitete Pflege braucht Zeit, weshalb der Patient den Gutachter nicht im Schlafanzug, sondern voll angezogen begrüßen sollte - wenn ihm das Knöpfen schwerfällt, in Hemd oder Bluse. Kurz gesagt: Immer ist es das Ziel, plastisch deutlich zu machen, welche Unterstützung in welchem Umfang bei welcher Tätigkeit gefragt ist!


Tatsächlichen Pflegeaufwand aufzeigen


Ihr Pflegetagebuch zeigt es minutengenau: Manche Tätigkeiten brauchen mehr als die übliche Pflegezeit, zum Beispiel dort, wo sich die zu Versorgenden bestimmten Handlungen verweigern oder Anweisungen häufig wiederholt werden müssen - etwa beim Animierem zum Essen oder Trinken. Auch Übergewichtige sind schwerer zu pflegen. All diese Extrazeiten muss der MDK berücksichtigen - auch solche für bloßes Kontrollieren und Beaufsichtigen von Handlungen. Neben dem Blick ins Pflegetagebuch stellt der MDK an den Patienten auch direkte Fragen - z. B. um zu testen, was dieser noch weiß. Nennt er auf die Frage nach dem Wohnort seinen Geburtsort (oder umgekehrt), sollten Sie dies richtigstellen! Gibt ihm der Gutachter eine Aufgabe, widerstehen Sie der Versuchung, ihm helfend zur Seite zu springen, damit der Prüfer den Umfang der Hilfsbedürftigkeit erkennt. Gerade bei Demenz ist der Pflegeaufwand immens, weshalb Sie alles erfassen sollten. Und: Ein pflegender Angehöriger ist keine Pflegefachkraft - verlangen Sie, dass der MDK Ihre echten Zeiten zugrundelegt. Ihre Mutter läuft weg? Erhöhte Beaufsichtigung ist nötig. Ihr Vater zieht sich immer wieder aus? Dann muss ihn jemand anziehen. Er steht nachts aus dem Pflegebett auf und wandert umher? Jemand muss verhindern, dass er das Haus verlässt usw. Gefragt, was er noch kann, nickt der Demenzkranke allerdings zu den meisten Fragen - Ihre Aufgabe ist es, dem MDK zu vermitteln, dass dies Teil seiner Krankheit ist.
MDK-Termin: Hilfsmittel wie Pflegebetten mitbeantragen
Überhaupt ist alles, was die Pflege erschwert, zu benennen - wie die bauliche Situation bzw. Wohnsituation (ohne Aufzug, Treppenlift, behindertengerechtes Bad), welche optimale Pflege verhindern. So kann der Gutachter das Thema wohnumfeldverbessernde Maßnahmen direkt mit aufnehmen. Weitere, die Pflege erschwerende Faktoren können sein:
- überdurchschnittlich hohes Körpergewicht des Patienten
- mangelnde Mithilfe durch den Pflegebedürftigen
- Spasmen, Zuckungen
- Sensibilität gegen Berührung
- beeinträchtigtes Sehen oder Hören
- Sturzgefahr


Auch benötigte Hilfsmittel - wie Rollstuhl, Pflegebetten oder Rehamaßnahmen - können dem MDK genannt werden, statt diese erst nachträglich genehmigen zu lassen. Insgesamt gilt, bei den Angaben zum Ausmaß des Pflegebedarfs bei der Wahrheit zu bleiben. Haben Gutachter hier Zweifel, steht diesen - von ihrer tagtäglichen Berufspraxis abgesehen - ein Repertoire an Testfragen zur Verfügung: Ehrlich währt also am längsten! Beschäftigen Sie bereits einen Pflegedienst, kann dieser, beim Termin hinzugezogen, ebenfalls erläutern, welche Tätigkeiten zwingend notwendig sind. Falls nicht, empfiehlt sich im Vorab der Kontakt zu einem Pflegestützpunkt - vielleicht lässt sich ein Mitarbeiter überzeugen, bei der Begutachtung zugegen zu sein. Und dann? Heißt es warten, auf die Pflegestufenbeurteilung. Bitten Sie den Prüfer, hier das Pflegegutachten beizulegen. Ihr gutes Recht - und notwendig, falls Sie gegen die Pflegestufe Widerspruch einlegen. Denn hier stehen die Gründe für Einstufung und Ablehnung Schwarz auf Weiß - eine wichtige Argumentationshilfe. Weiterlesen? Hier finden Sie die ausführlichen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (Link: http://www.mdk.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf).

 

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